Angebot ohne Schweizer Bewilligung
Nicht bewilligte Anbieter werden von den zuständigen Behörden erfasst und können über Schweizer Internetanbieter gesperrt werden. Eine ausländische Lizenz ersetzt die Schweizer Bewilligung nicht.
Was das für Spieler bedeutet
Die ESBK stellt klar, dass Schweizer Spielende durch die Teilnahme nicht selbst gegen das Geldspielgesetz verstossen. Schutzmassnahmen, garantierte Auszahlungen und schweizerische Rechtsdurchsetzung fehlen jedoch.
Unsere klare Grenze
Wir empfehlen und verlinken ausschliesslich die offiziell gelisteten Schweizer Online Casinos. Nicht bewilligte Angebote erhalten keine Vergleichskarte und keinen Partnerlink.
Netzsperre ist ein Warnsignal, kein Qualitätsfilter
Eine gesperrte Domain kann über neue Adressen, Apps oder Spiegel-Seiten wieder auftauchen. Das macht den Anbieter nicht bewilligt. Für die Prüfung zählt ausschliesslich, ob Betreiber und exakte Domain auf der aktuellen Schweizer Liste stehen. Eine Malta-, Curaçao- oder andere ausländische Lizenz ersetzt diesen Eintrag nicht.
Risiken entstehen bei Streit und Auszahlung
Das grösste praktische Problem zeigt sich oft erst nach einem Gewinn: unklare Zuständigkeit, andere Vertragsbedingungen, fehlende Schweizer Sperrwirkung oder aufwendige Rechtsdurchsetzung. Ein hoher Bonus kompensiert diese Lücke nicht. Deshalb führen unsere kommerziellen Module nur die fünf gepflegten Schweizer Anbieter.
Eine Domain in weniger als einer Minute prüfen
Vergleiche die Adresszeile Zeichen für Zeichen mit der ESBK-Liste, öffne Impressum und Betreiberangabe und kontrolliere, ob CHF, Schweizer Schutzinstrumente und Kontaktinformationen konsistent sind. Werbelabel wie «Swiss Casino», Schweizer Flagge oder eine .ch-ähnliche Schreibweise sind kein Ersatz für die behördliche Zuordnung.